Mittwoch, April 30, 2008

Spitzen

Gefunden auf ftd.de: "...[Der Spitzensteuersatz] greift ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 52.152 Euro (Alleinstehende). Das entspricht dem 1,4-fachen des Durchschnittseinkommens, schreiben die Forschungsinstitute im Frühjahrsgutachten. Im Jahr 1958 kam der Spitzensatz erst ab dem 17-fachen Einkommen zum Einsatz."

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