Mittwoch, April 30, 2008

Spitzen

Gefunden auf ftd.de: "...[Der Spitzensteuersatz] greift ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 52.152 Euro (Alleinstehende). Das entspricht dem 1,4-fachen des Durchschnittseinkommens, schreiben die Forschungsinstitute im Frühjahrsgutachten. Im Jahr 1958 kam der Spitzensatz erst ab dem 17-fachen Einkommen zum Einsatz."

Montag, April 21, 2008

Zu Risiken und Nebenwirkungen...

...des BKA-Gesetzentwurfes fragen Sie besser keinen Politiker im Überwachungswahn, sondern lesen Sie hier nach.

(Ich bin ja nun weiß Gott nicht immer mit fefe einer Meinung, vor allem in ökonomischer Hinsicht, aber da kann man wirklich nur noch zustimmend mit dem Kopf schütteln...)