Mittwoch, Februar 27, 2008

Steter Tropen höhlt den Stein

Das BVG in Karlsruhe erlaubt die heimliche Online-Durchsuchung: "Dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind."

Freuen wir uns also, wenn demnächst auch die PCs von mutmaßlichen Steuersündern und mutmaßlichen Kinderpornographiebesitzern systematisch durchforstet werden.

Meine einzige Hoffnung: Unsere Behörden verkacken das Ganze aus technischen Gründen. Darin sind sie ja Experten...

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Hallo Andreas,
Du hast ja das BVerfG-Urteil zur Kennzeichen-Scannung noch gar nicht kommentiert....



Gruß,
Jan